Zürcher Südkurve – Gericht: Sperre hätte nicht sein dürfen

Das Zürcher Verwaltungsgericht kippt eine Südkurven-Sperrung. Im Fall vom Januar 2024 überwogen Grundrechte der Fans – trotz Ausschreitungen rund ums Spiel gegen Basel.
Die Südkurve in Zürich dürfte in dieser Form künftig schwerer pauschal gesperrt werden: Das Zürcher Verwaltungsgericht hat entschieden, dass eine Sperrung nicht hätte angeordnet werden dürfen. Betroffen war die Südkurve im Januar 2024.
Konkret ging es um die Sperrung des Stehplatzsektors Südkurve im Letzigrund.. Anlass waren rund 100 FCZ-Fans, die nach dem Spiel gegen Basel beim Bahnhof Altstetten Polizisten mit Rauchpetarden, Feuerwerk und Steinen angriffen.. Als Reaktion sperrte die Stadt Zürich beim nächsten Heimspiel des FCZ gegen Lausanne-Sport am 31.. Januar den betreffenden Stehplatzsektor.
Der FCZ legte dagegen Rekurs ein – und hatte Erfolg.. Bereits zuvor hatte das Statthalteramt den Verein unterstützt.. Das Verwaltungsgericht folgte schließlich dieser Linie und setzte die Maßnahme außer Kraft.. Im Zentrum steht dabei weniger das gestrigeffartige Ereignis selbst, sondern die Frage, ob die Sperrung geeignet, notwendig und verhältnismäßig war.
Das Gericht argumentiert, der Sicherheitsgewinn sei nur gering gewesen.. Gleichzeitig seien die Interessen der Fans grundrechtlich geschützt und durch die Maßnahme beeinträchtigt.. Die Südkurve, so die Richter, sei keine beliebige Sitzgelegenheit, sondern eine Art „Vereinigung“: Ein Ort, an dem sich Menschen austauschen und ihre Meinungen auch gegenüber Dritten ausdrücken.. Dazu zählen laut Urteil auch Formate, die die eigene Mannschaft motivieren oder den Gegner und dessen Anhängerschaft demotivieren sollen.
Dass diese Strukturen auf Dauer angelegt sind, habe zusätzlich Bedeutung.. Wenn ein so geprägter Bereich für ein Spiel geschlossen werde, tangiere das die Vereinigungsfreiheit.. Für die Richter fallen außerdem die wirtschaftlichen Verluste des FCZ kaum ins Gewicht: Der Verein habe weiterhin Tickets für andere Sektoren verkaufen können, und ein Teil der „Südkurvler“ habe davon auch Gebrauch gemacht.
Auffällig ist außerdem, wie kritisch das Gericht die rechtliche Grundlage einordnet.. Es sei nicht klar, welche Art von Gewalttätigkeiten eine Sektorensperrung überhaupt rechtfertigen kann.. Damit stellt sich das Problem nicht nur im Einzelfall, sondern grundsätzlich: Wie Städte und Behörden nach Ausschreitungen vorgehen dürfen, ohne dabei zu weit in Grundrechte einzugreifen.
Für die Praxis ist zudem entscheidend, dass der Entscheid nicht nur die unmittelbare Sicherheitsmaßnahme betrifft, sondern auch die Frage nach der Konsequenz.. Das Gericht blieb nicht bei der Vergangenheit stehen: Es verweist darauf, dass es drei Monate später erneut zu Ausschreitungen kam – diesmal in Genf.. Hunderte FCZ-Fans griffen dort einen privaten Sicherheitsdienst sowie Polizeimitarbeitende an, unter anderem mit Metallstangen, Sitzen, Böllern, Pyros und Steinen.. Der Ausgang in Zürich ändere daran zwar nichts, aber er lasse erkennen, dass die Sperrung offenbar nicht die erwartete Wirkung hatte.
Bemerkenswert ist vor allem der Blick auf das Derby.. Nach den Vorfällen in Zürich habe sich die Stadt befürchtete erneute Ausschreitungen, dennoch habe sie beim Derby gegen die Grasshoppers – einem bekanntermaßen hitzigen Spiel – auf eine Sperrung verzichtet.. Zwar war in diesem Fall nicht der FCZ Veranstalter, sondern GC, finanziell wären daher die Grasshoppers betroffen gewesen.. Doch das Gericht bezeichnet dieses Abwägen als „erstaunlich“ und sieht darin ein Signal: Die Stadt habe die Gefahr weiterer Gewalttätigkeiten oder den Nutzen einer Südkurvensperrung zur Gewaltprävention nicht als besonders groß eingeschätzt.
Für viele Fans dürfte der Entscheid auch deshalb eine emotionale Komponente haben.. Gerade die Südkurve ist für einen Teil des Publikums nicht nur Standort im Stadion, sondern Identität und gemeinschaftliches Auftreten.. Wenn solche Bereiche nach einzelnen Ausschreitungen kollektiv geschlossen werden, gerät die Frage schnell an den Punkt, wie weit Bestrafung kollektiv sein darf – und wo die Grenze zum Grundrechtseingriff verläuft.
Was kommt als Nächstes?. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.. Die Stadt Zürich kann den Entscheid demnach weiterziehen.. Bis dahin bleibt die Leitfrage offen, wie künftig Sicherheitskonzepte aussehen können: weniger pauschal, stärker differenziert – und rechtlich so abgestützt, dass nicht nur der Ärger über Gewalttaten, sondern auch die Verhältnismäßigkeit gegenüber den betroffenen Fans zwingend beachtet wird..