Stadion-Neubau Oldenburg: Bürgerbegehren für unzulässig erklärt

Die Stadt Oldenburg stoppt das geplante Bürgerbegehren zur Stadionfinanzierung. Der Verwaltungsausschuss hält die Fragestellung für rechtlich nicht präzise genug.
Oldenburg – Die Oldenburgerinnen und Oldenburger werden nicht über die Finanzierung des Fußballstadions aus Steuermitteln abstimmen können.. Der nichtöffentlich tagende Verwaltungsausschuss der Stadt Oldenburg hat am Montag die Anzeige eines Bürgerbegehrens zum geplanten Stadion-Neubau für unzulässig erklärt.. Eine Initiative hatte am 1.. April ein Bürgerbegehren mit der Fragestellung „Sind Sie dafür, dass die Stadt Oldenburg oder die städtische Stadiongesellschaft maximal 50 Prozent der Kosten für den Bau und den laufenden Betrieb eines neuen Stadions übernimmt?“ angestoßen.. Die vorgesehene rechtliche Prüfung hat nach Auskunft der Stadt nun aber ergeben, dass diese Fragestellung „nicht eindeutig genug formuliert“ sei, um in einem Bürgerentscheid klar mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden zu können.. Damit fehle die notwendige Klarheit darüber, worüber Bürger tatsächlich abstimmen würden.
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