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Zollstreit mit den USA: Geheime Goldbarren-Diplomatie unter Druck

Die Verhandlungen zwischen der Schweiz und den USA über Zölle bleiben geheim. Das Seco verweigert die Offenlegung der Dokumente zur Goldbarren-Diplomatie, was nun eine rechtliche Machtprobe auslöst.

Der Zollhammer von Donald Trump gegen die Schweiz hat die diplomatischen Kanäle in Bern zum Glühen gebracht.. Auch Monate nach der vorläufigen Einigung auf einen Zollsatz von 15 Prozent bleibt der gesamte Prozess hinter den Kulissen ein gut gehütetes Geheimnis, das nun für juristischen Zündstoff sorgt.

Journalisten und Privatpersonen fordern über das Öffentlichkeitsgesetz Einsicht in Dokumente rund um das «Team Switzerland».. Dieses Gremium, angeführt von Unternehmer Alfred «Fredy» Gantner, versuchte den US-Präsidenten im Oval Office mit Geschenken wie Rolex-Uhren und Goldbarren von einem vorteilhaften Deal zu überzeugen.

Die hartnäckige Weigerung des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco), die entsprechenden Unterlagen freizugeben, unterstreicht die Sensibilität der internationalen Handelsbeziehungen in einer Zeit, in der informelle Diplomatie offiziellen Kanälen den Rang abzulaufen droht.

Das Seco blockiert derzeit sämtliche Anfragen mit dem Argument, die Dokumente stammten aus laufenden Verhandlungen, deren Offenlegung die Position der Schweiz schwächen könnte.. Da jedoch noch kein rechtlich verbindliches Handelsabkommen vorliegt, fühlt sich die Behörde in ihrer Verschwiegenheit bestätigt, was bei Beobachtern zunehmend für Kopfschütteln sorgt.

Die Situation hat sich zu einer veritablen Machtprobe zwischen dem Seco und dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (Edöb) entwickelt.. Der Beauftragte Adrian Lobsiger fordert Akteneinsicht, um prüfen zu können, ob die Verweigerungshaltung der Verwaltung rechtlich haltbar ist, stösst jedoch bei Staatssekretärin Helene Budliger Artieda auf eine Mauer.

Interessanterweise weigert sich das Seco sogar, dem Edöb selbst die Unterlagen vorzulegen, was nach geltendem Recht höchst ungewöhnlich ist.. Die Behörde argumentiert, es handle sich um einen Ausnahmefall eines internationalen Streitbeilegungsverfahrens, bei dem das Öffentlichkeitsgesetz keine Anwendung finde.

Rechtsexperten und der Edöb sehen dies völlig anders: Wenn Verwaltungsstellen durch reine Behauptungen den Transparenzanspruch aushebeln könnten, verlören gesetzliche Kontrollmechanismen an ihrer demokratischen Funktion.. Die Totalblockade wird daher als rechtlich äusserst heikles Manöver eingestuft, das nun den Weg in Richtung Bundesverwaltungsgericht ebnet.

Die Hintergründe der Blockade bleiben spekulativ.. Während einige Beobachter befürchten, die Dokumente könnten eine heftige Reaktion aus Washington provozieren, wittern andere eine generelle Abneigung gegen demokratische Transparenz.. Letztlich steht die Frage im Raum, ob informelle «Goldbarren-Diplomatie» im Widerspruch zum Transparenzauftrag der Bundesverwaltung steht.

Die nun anstehenden Klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht werden klären müssen, ob staatliche Geheimhaltung über den demokratischen Informationsanspruch gestellt werden darf.. Es ist ein Präzedenzfall für die künftige Gestaltung der Schweizer Aussenwirtschaftspolitik und deren öffentliche Kontrolle.