Switzerland News

UBS-Eigenkapital: Das Höchstvorsichtsprinzip des Bundesrates

Der Bundesrat verschärft die Eigenkapitalvorgaben für die UBS. Analyst Andreas Venditti ordnet die Strategie als Höchstvorsichtsprinzip ein und erklärt, welche Auswirkungen dies auf Aktienrückkäufe und die Zukunft der Grossbank hat.

Die Schweizer Finanzwelt blickt auf die jüngsten Beschlüsse des Bundesrates zur UBS-Eigenkapitalunterlegung.. Während die Aktienmärkte überraschend gelassen reagierten, zeichnet sich hinter den Kulissen ein komplexes Tauziehen ab.. Andreas Venditti, Analyst bei Vontobel, ordnet die jüngsten Entwicklungen als ein «Höchstvorsichtsprinzip» ein, welches der Bundesrat nun für die Grossbank vorgibt.

Ein Kompromiss mit scharfem Vorbehalt

Auf den ersten Blick wirkt die Entscheidung des Bundesrates wie ein ausgewogener Kompromiss.. Die Regierung ist der Bank bei der Anrechnung von Software-Investitionen und bei der Handhabung von Verlustvorträgen entgegengekommen, was sich eng an internationalen Standards orientiert.. Doch hinter dieser Fassade verbirgt sich eine klare Botschaft: Bei den Auslandstochtergesellschaften bleibt der Bundesrat bei einer äusserst restriktiven Linie.. Diese Haltung zielt darauf ab, das Schweizer Stammhaus vor Schocks aus dem internationalen Netzwerk der UBS zu schützen, indem mögliche Bewertungsverluste im Ausland künftig keine direkten Auswirkungen auf das Kapital der Muttergesellschaft mehr haben sollen.

Für die UBS stellt dies eine Herausforderung dar, da sie in einem internationalen Wettbewerbsumfeld agiert, in dem ihre Heimatbasis im Vergleich zu globalen US-Giganten eher klein ausfällt.. Während amerikanische Banken von einem massiven Heimmarkt profitieren, muss die UBS ihre globale Strategie mit einer strengen regulatorischen Last vereinbaren.. Venditti weist darauf hin, dass eine Abtrennung des Auslandsgeschäfts strategisch kaum Sinn ergibt.. Die UBS positioniert sich als Partner für «Global Citizens» – ultra-vermögende Privatkunden und Unternehmer, die weltweit agieren und eine nahtlose, globale Infrastruktur benötigen, wie sie kleinere, rein lokal orientierte Privatbanken nicht bieten können.

Auswirkungen auf Aktionäre und Dividenden

Die entscheidende Frage für Investoren bleibt, wie die UBS diese zusätzlichen Kapitalanforderungen – von bis zu 20 Milliarden Franken ist die Rede – stemmen will, ohne die Attraktivität für den Kapitalmarkt zu verlieren.. Eine Kürzung der Dividende scheint nach aktuellem Stand unwahrscheinlich.. Stattdessen dürfte der Druck primär auf den Aktienrückkäufen lasten.. Da jedoch mit dem Abschluss der Integration der Credit Suisse die massiven Restrukturierungskosten sukzessive wegfallen, könnten die Gewinne in den kommenden Jahren deutlich ansteigen.. Dies würde der Bank den nötigen Spielraum geben, um sowohl die regulatorischen Anforderungen zu erfüllen als auch eine attraktive Ausschüttungspolitik beizubehalten.

Warum diese Vorsicht zukunftsweisend ist

Man muss die Entscheidung des Bundesrates auch im historischen Kontext der Finanzkrise betrachten.. Die Schweiz hat aus der Abwicklung der Credit Suisse gelernt, dass eine “Too-big-to-fail”-Bank ein systemisches Risiko darstellt, das die gesamte Landeswirtschaft destabilisieren kann.. Das nun gewählte “Höchstvorsichtsprinzip” ist somit nicht nur als Schikane gegen die UBS zu verstehen, sondern als notwendige Versicherung für den Finanzplatz Schweiz.. Es soll sicherstellen, dass die UBS im Krisenfall nicht erneut auf staatliche Hilfe angewiesen ist.

Dennoch bleibt die UBS in einer schwierigen Lage.. Der Verwaltungsrat unter Colm Kelleher steht unter Beobachtung.. Sollten die regulatorischen Hürden in der Schweiz zu einer permanenten Wettbewerbsverzerrung führen, bleibt die theoretische Option einer Sitzverlegung im Raum.. Auch wenn dieser Schritt derzeit als unwahrscheinlich gilt, zwingt die aktuelle Regulatorik die Bankführung dazu, alle strategischen Möglichkeiten in Betracht zu ziehen, um den langfristigen Wert für die Aktionäre zu sichern.